Seit 2017 bin ich akkreditierter Berater beim Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Mit dem von mir erarbeiteten und hierfür notwendigen Qualitätskonzpet bestätigt mir das Bundesamt, dass mein Tätigkeit von einer hohen Qualität gekennzeichnet ist.

Was bedeutet das für Sie? Durch die Listung beim BAFA ist meine Tätigkeit für mittelständische Unternehmen somit grundsätzlich förderfähig.

Möchten Sie mehr erfahren? Sehr gerne erläutere ich Ihnen weitere Einzelheiten und kläre mit Ihnen, ob eine Förderung auch für Sie in Frage kommen könnte.